Landesverband Bayern
der Gehörlosen e.V.
 
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Evangelische Gehörlosenseelsorge
Gehörlosen-Seelsorge der Evangelisch-Luth. Kirche in Bayern
Egidienplatz 33
90403 Nürnberg
Kirchenrat Pfarrer Joachim Klenk Landeskirchlicher Beauftragter
Tel. 0911/214 - 1303
Fax: 0911/214 - 1322
e-Mail: joachim.klenk@egg-bayern.de
Büro: Frau Kreß
Tel. + ST: 0911/ 214 - 1301
e-Mail: buero@egg-bayern.de
Internet: www.egg-bayern.de
Bürozeiten: Mo - Do von 10.00 - 16.00 Uhr

Sprechstunden: Kirchenrat Pfarrer Joachim Klenk: nach Vereinbarung
Frau Burkhardt, Gemeindereferentin und Religionspädagogik: nach Vereinbarung

Frau Geißler, Sozialberatung A – M: Mo 15.00-18.00 Uhr, Di 9.00-12.00 Uhr
Frau Böhm, Sozialberatung N – Z: Mo 15.00-18.00 Uhr, Di 9.00-12.00 Uhr
Gehörlosengottesdienste der Evangelisch-Luth. Kirche in Bayern
Amberg und Umland - Gemeindehaus "Paulaner"
Aschaffenburg und Umland - Christuskirche, Thomaskirche
Augsburg und Umland - St. Thomas- Kirche
Bamberg und Umland - Philippuskirche vor dem Klinikum
Bayreuth und Umland - Christuskirche
Coburg und Umland - Lukaskirche
Erlangen und Umland - Kirche am Europakanal
Hof und Umland - Gemeindehaus St. Lorenz
Kulmbach und Umland - Nikolaikirche
Marktoberdorf und Umland - Evangelische Kirche
München - Passionskirche
Neustadt/Aisch und Umland - Gehörlosenzentrum "Aischgrund"
Nürnberg und Umland - Egidienkirche, Lutherkirche
Schweinfurt und Umland - Dreieinigkeitskirche
Würzburg - Deutschhauskirche
Evang.- Luth. - Gehörlosen-Seelsorger/ innen in Bayern
Nürnberg und Umland: Kirchenrat Pfarrer Joachim Klenk
Erlangen: Pfarrer Matthias Schulz
München und Umland: Pfarrerin Cornelia Wolf, Pfarrerin im Schuldienst Christine Kessler
Augsburg: Pfarrerin Marianne Werr
Marktoberndorf und Umland: Prädikantin Angelika Hommel
Bamberg und Umland: Pfarrer Matthias Derrer
Bayreuth und Umland: Pfarrerin Annemarie Ritter
Regensburg Und umland: Ansprechpartnerin Dagmar Richter, Pfarrer Joachim Klenk
Würzburg und Umland: Ansprechpartner Stefan Wurth
Schweinfurt: Diakonin Sabine Ebert-Kühling
Aschaffenburg: Prädikantin Jutta Krause
Neustadt/Aisch und Umgebung: Pfarrer Rolf Hörndlein
Evangelische Kirche bezahlt Dolmetscher/in
Damit Sie alles verstehen, können Dolmetschen für Gehörlose bei Taufen, Trauungen, Konfirmationen und Beerdigungen bei ihrer zuständigen Gehörlosengemeinde bestellt werden.

Die Evangelische Kirche bezahlt Dolmetscher/innen bei Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Beerdigungen in hörenden Gemeinden.

Im Folgenden einige Einsatzbeispiele:

Beispiel 1:
Ihre hörende Nichte wird getauft. Sie wollen Patin werden. Die Taufe findet in der hörenden Gemeinde der Nichte statt. Sie wollen verstehen. Aber wer dolmetscht?
Dafür Können Sie einen Dolmetscher/ Dolmetscherin bekommen, die zum Taufgottesdienst kommt und zum Vorbereitungsgespräch mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin. Bei Taufen in einer hörenden Gemeinde bezahlt die Kirche das Dolmetschen für Gehörlose.

Beispiel 2:
Ihr Sohn will heiraten. Er ist hörend und seine Frau auch. Beide wünschen sich eine Hochzeit mit Musik und mit hörenden Freunden und Verwandten. Damit Sie im Gottesdienst alles verstehen können, brauchen Sie einen Dolmetscher / eine Dolmetscherin. Bei der Hochzeit in einer hörenden Gemeinde bezahlt die Kirche das Dolmetschen für Gehörlose.

Beispiel 3:
Ihr hörender Sohn wird konfirmiert. Sie wollen beim Elternabend und beim Konfirmandengottesdienst verstehen, was passiert. Dafür können Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin beantragen. Beim Konfirmationsgottesdienst bezahlt die Kirche das Dolmetschen im Gottesdienst und beim Elternabend.

Beispiel 4:
Ihr Nachbar ist verstorben. Er war hörend. Bei der Beerdigung sind Sie der / die einzige Gehörlose. Zum Gottesdienst auf dem Friedhof kommt ein Dolmetscher / Dolmetscherin und übersetzt für Sie. Bei Beerdigungen bezahlt die Kirche das Dolmetschen im Trauergottesdienst der hörenden Gemeinde. Aber: War Ihr verstorbener Nachbar gehörlos. Seine gehörlose Freunde und Angehörigen sind bei der Trauerfeier dabei. Diesen Gottesdienst übernimmt der Gehörlosenpfarrer oder die Gehörlosenpfarrerin. Hier wird kein Dolmetscher bezahlt.

Wie funktioniert das?

Wer kann einen Antrag stellen:
Jedes Mitglied einer Evangelischen Gehörlosengemeinde. Hier können Sie einen Antrag stellen.

Wohin muss ich den Antrag schicken?
An Ihre zuständige Gehörlosengemeinde. Diese beauftragt einen Dolmetscher / eine Dolmetscherin. Die Gehörlosengemeinde bekommt auch die Rechnung und bezahlt das Dolmetschen.

Wann muss ich den Antrag stellen?
Möglichst früh, damit genug Zeit ist, einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zu finden.

Muss ich irgendwas selbst bezahlen?
Nein. Die Kosten werden vollständig von der Evangelischen Kirche in Deutschland übernommen.

Kann ich selbst einen Dolmetscher bestellen und die Rechnung nachträglich an die Gehörlosengemeinde schicken?
Nein, das geht nicht. Sie müssen immer vorher bei der Gemeinde Bescheid sagen.

Kann ich einen Dolmetscher / eine Dolmetscherin für das Kirchenfest meiner Gemeinde bestellen?
Nein. Dieses Angebot ist nur für Taufen, Konfirmation, Trauungen und Beerdigungen.

Kann ich einen Dolmetscher für meine hörende Familie bestellen, damit sie am Gehörlosengottesdienst teilnehmen können?
Nein, die Kosten werden nicht übernommen.

Die Probezeit ist beendet und das Angebot gilt unbefristet (für immer)!

Entnommen aus der Informationsschrift der Evangelischen Kirche Deutschland.

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