Gehörlose und hörgeschädigte
Menschen sind in vielen Lebensbereichen von Kommunikation ausgeschlossen.
Zwischen ihnen und den Hörenden kommt es oft zu
Verständigungsschwierigkeiten. Auch wenn Mitteilungen aufgeschrieben
werden, ist eine einwandfreie Verständigung von Hörenden und Gehörlosen
nicht garantiert. Auch das Ablesen vom Mund führt oft zu
Missverständnissen. Der Grund hierfür ist die unterschiedliche Struktur
und Grammatik der Deutschen Sprache und der Deutschen Gebärdensprache. Nur
mit Hilfe der Gebärdensprachdolmetscher/ innen, die alle Gesprächsinhalte
übersetzen, erhalten Gehörlose alle Informationen und können sich so aktiv
am gesellschaftlichen Leben beteiligen.
Um die Dolmetscher/ innen an
Gehörlose und Hörgeschädigte vermitteln zu können, wurde in jedem Bezirk
in Bayern eine Dolmetscher-Vermittlungsstelle eingerichtet.
Wo werden Dolmetscher /
innen eingesetzt?
- Behördengänge
- Versammlungen ( zum Beispiel
Betriebsversammlungen, Elternabende)
- Schule, Universität, Fort- und
Weiterbildungen, Erwachsenenbildung (VHS), Seminare
- Politische Veranstaltungen
- Vernehmungen, Zeugenaussagen zum
Beispiel bei der Polizei, oder vor Gericht
- Rechtsanwalts-, Notar-,
Vorstellungsgespräche
- Gespräche beim Arzt odeer im
Krankenhaus
Aufgaben der
Vermittlungsstellen:
- Vermittlung von
Gebärdensprachdolmetscher/ innen
- Statistische Erfassung des
Dolmetscherbedarfs
- Klärung von Kostenfragen bei
Dolmetscher-Aufträgen
- Telefon- und
Schreibtelefondienst für Gehörlose
- Informationen für Gehörlose und
Dolmetscher/ innen
- Zusammenarbeit mit Institutionen
für Hörgeschädigte
- Zusammenarbeit mit dem
Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V.
- Zusammenarbeit mit den
jeweiligen Bezirksverbänden der Gehörlosen in Bayern
- Zusammenarbeit mit dem
Gehörlosen-Institut Bayern (GIB.)
Ausbildung, Fort- und Weiterbildung
von Dolmetscher/ innen:
Gehörlosen-Institut Bayern (GIB.)
Fürther Str. 212
90429 Nürnberg
Tel: 0911/ 3215780
Fax: 0911/ 3215781
ST: 0911/ 3215523
Bildtel: 0911/ 3215522
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